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Archiv-Artikel

Arbeitsplatz darf riechen

BERLIN dpa ■ Arbeitnehmer haben nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin keinen Anspruch darauf, dass ihr Arbeitsplatz zu jeder Zeit frei von Tabakrauch ist. Der Arbeitsplatz müsse nicht auch außerhalb der Dienstzeit des Arbeitnehmers rauchfrei gehalten werden, heißt es in einer gestern veröffentlichten Entscheidung des Gerichts (6 Sa 2585/04). Eine Revision ließ die 6. Kammer nicht zu. Ein Arbeitnehmer hatte geklagt, dessen Kollegen zeitweise rauchten, wenn er nicht an seinem Arbeitsplatz war. Er wollte nicht länger dem Geruch verbrannter Zigaretten ausgesetzt sein, der auch nach Lüftung noch längere Zeit im Raum zu spüren ist. Dieses Bedürfnis sei durch die Arbeitsstättenverordnung jedoch nicht geschützt, urteilte die 6. Kammer. Der Kläger hatte bereits in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht verloren.