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Arbeitslose werden geschröpft

Bonn (dpa) - Die Ausgaben der Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit sollen durch Leistungskürzungen und andere Sparmaßnahmen ab 1989 um rund 1,8 Milliarden Mark gesenkt werden. Außerdem sollen Arbeitslose unter 20 Jahren nur noch sechs Monate, unter 25 nur noch neun Monate Arbeitslosenunterstützung erhalten. Das sieht der Kompromiß der Bonner Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zur neunten Novelle zum Arbeitsförderungsgesetz (AFG) vor, der schon am Donnerstag in erster Lesung im Bundestag beraten werden soll. Das Gesetz soll zum 1.Januar 1989 in Kraft treten.

Gekürzt werden soll auch bei der Förderung von Umschulungen beschäftigte ArbeitnehmerInnen und bei der Ausbildungsförderung von Jugendlichen. Arbeitslosen soll die Fortzahlung von Arbeitslosengeld im Krankheitsfall (bis zu sechs Wochen) künftig auf die Dauer des Anspruchs auf Unterstützung angerechnet werden.

Weitere Einsparungen soll der Wegfall des Zuschusses bringen, den die Bundesanstalt Arbeitgebern zur Krankenversicherung der Kurzarbeiter zahlt. Auch die 63- und 64jährigen sollen künftig Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Für Regionen, in denen die Arbeitslosigkeit 30 Prozent über dem Bundesdurchschnitt liegt, sind Ausnahmeregeln vorgesehen.

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