: Arbeitslose: Jetzt geht es ans Sparbuch
■ Regierung will bei der Arbeitslosenhilfe das Vermögen stärker belasten
Bonn (taz) – Das ist der Alptraum des Mittelschichtler's: Erst arbeitslos werden, dann auch noch Haus und Hof verlieren. Ganz so schlimm wird es zwar nicht kommen, die Bundesregierung will jedoch künftig das Vermögen von Arbeitslosen stärker belasten als bisher. Wie berichtet, soll bei der Berechnung der Arbeitslosenhilfe künftig das Privatvermögen der Erwerbslosen stärker herangezogen werden. Der Freibetrag von derzeit 8.000 Mark für Ledige soll auf den für die Berechnung der Sozialhilfe geltenden Freibetrag von 2.500 Mark abgesenkt werden. Durch die „verstärkte Erfassung von Vermögen des Arbeitslosen durch Angleichung der Freibeträge an das Sozialhilfegesetz“ könnten jährlich 700 Millionen Mark gespart werden, heißt es in einem von Bild zitierten Papier des Bundesarbeitsarbeitsministers.
Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums erklärte, daß im Einvernehmen mit dem Finanzminister im Bereich der Arbeitslosenhilfe jährlich 2,8 Milliarden Mark eingespart werden sollen. Bisher schon gilt bei der Arbeitslosenhilfe ebenso wie bei der Sozialhilfe die sogenannte „Bedürftigkeitsprüfung“. Danach werden LebenspartnerInnen zum Unterhalt herangezogen. Auch eigenes Vermögen muß angegeben werden. Besitzt der Erwerbslose mehr als 8.000 Mark, kann ihm das Arbeitsamt zumuten, erstmal den Besitz anzugreifen, bevor staatliche Hilfe in Anspruch genommen wird. Selbstgenutzte Immobilien müssen allerdings nicht aufgegeben werden.
Entscheidend in der künftigen Praxis ist aber nicht nur die Absenkung des Freibetrages auf 2.500 Mark. Eine große Rolle dürfte künftig auch das Verfahren zur Vermögensfeststellung spielen. Es ist ein offenes Geheimnis, daß die Vermögensangaben bei der Arbeitslosenhilfe oftmals nicht der Wahrheit entsprechen. Bei der Sozialhilfe dürfen die Ämter nicht selten bei den Banken nachfragen, ob ein Vermögen vorhanden ist. Wird diese Kooperation auch in der Arbeitslosenhilfe praktiziert, geht es bei manchem Langzeitarbeitslosen ans Eingemachte. Auch eine stärkere Kooperation mit den Finanzämtern dürfte so manches Vermögen der Arbeitslosen ans Licht bringen. BD
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