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Arbeitsgericht verhandeltMuss Umkleidezeit bezahlt werden?

DÜSSELDORF | Gehört das Anziehen der Arbeitskleidung zur Arbeitszeit und muss deshalb bezahlt werden? Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf muss diese Frage am kommenden Montag klären. Ein KfZ-Mechaniker behauptet laut Gericht, seine Umkleidezeit betrage vor und nach der Arbeit je fünf Minuten. Nach Feierabend kämen zehn Minuten zum Duschen hinzu. Für die Zeit von März bis Oktober 2014 ergebe das einen Lohnanspruch von 750 Euro. In erster Instanz hatte er recht bekommen. (dpa)

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