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Arbeitsgericht: Für alle Wechselschichtzulage

■ KrankenpflegeschülerInnen inbegriffen

“Wir haben gewonnen,“ freut sich ÖTV-Rechtsexperte Wolf- Dieter Rudolph nach seinem Sieg gegen die Bremer Krankenhäuser. Die hatten ihren KrankenpflegeschülerInnen die Wechselschichtzulagen gekürzt — und das ist nicht zulässig, entschied gestern die 7. Kammer des Bremer Arbeitsgerichtes. Die Krankenhausdirektionen hatten behauptet, daß die Unterrichtstage nicht zur Wechselschicht gehören und deshalb seit 1990 die Schichtzulagen entsprechend gekürzt.

Im Oktober vergangenen Jahres hatte eine andere Kammer desselben Gerichts in einem gleichartigen Fall die Kürzungen für zulässig befunden. Dagegen hatte die ÖTV Berufung eingelegt, so daß die Rechtmäßigkeit der Zulagenkürzungen in nächsthöherer Instanz entschieden werden muß — so lange ist auch das gestrige Urteil nicht rechtskräftig. „Empörend“ fand ÖTV-Sekretär udn Rechstexperte Rudolph die Kürzungen, denn: „Angesichts des Pflegenotstands müßten den Schülerinnen eigentlich Sonderzulagen gezahlt werden.“

Die Wechselschichtszulagen bessern mit 52,50 Mark die ohnehin geringen Ausbildungsvergütungen von 810 Mark brutto im ersten Lehrjahr auf.

„Wir können gar nicht verstehen, warum die sich mit uns anlegen wollen,“ sagte Ausbildungspersonalrätin Maren Enßle nach der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht, „mit solchen Maßnahmen soll wohl die Hierarchie im Krankenhaus aufrecht erhalten werden.“ sim

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