■ Arbeitgeber: Für alte Verfassung
Köln (dpa) – In der Diskussion um eine Reform des Grundgesetzes haben die Arbeitgeber eine Aufnahme neuer Staatszielbestimmungen in die Verfassung „grundsätzlich“ abgelehnt. Das Grundgesetz habe sich überwiegend hervorragend bewährt. Es gebe daher wenig Anlaß für Veränderungen, sagte der Vorsitzende des Arbeitsrechtsausschusses der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Günter Bensinger, gestern bei einem Kongreß der Arbeitgeber zur aktuellen Verfassungsdiskussion in Köln. Er sprach sich gegen plebiszitäre Elemente und „Verschiebungen der Gesetzgebungskompetenzen“ aus.
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