in kürze ABSCHIEBUNG : Arbeitgeber zahlt
Wer einen illegal hier lebenden Ausländer beschäftigt, muss gegebenenfalls die Kosten für dessen Abschiebung tragen. Das Verwaltungsgericht Koblenz wies gestern die Klage eines Geschäftsmannes gegen den Kreis Bad Kreuznach ab. Er sollte die Kosten für die Abschiebung eines bei ihm arbeitenden Marokkaners zahlen. (dpa)