in kürze 40.000 FOTOKOPIEN : Anwalt muss zahlen
Ein übereifriger Rechtsanwalt ist auf den Kosten für mehr als 40.000 Kopien sitzen geblieben. Der Vertreter einer Wohnungseigentümergemeinschaft hatte für die 162 Eigentümer sämtliche Prozessunterlagen komplett kopieren lassen. Das OLG Koblenz lehnte es jedoch ab, die 5.000 Euro als Prozesskosten anzuerkennen. (dpa)