■ Justiz: „Anwalt des Kindes“
Brühl (dpa) – Die Teilnehmer des Deutschen Familiengerichtstags appellierten an den Gesetzgeber, die Wahrnehmung der Rechte und Interessen von Minderjährigen durch einen „Anwalt des Kindes“ gesetzlich zu verankern. Eine eigenständige rechtliche Vertretung der Kinder sei vor allem in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren sowie bei Verfahren wegen sexuellen Mißbrauchs und Mißhandlung notwendig. Auch bei Strafverfahren, in denen Kinder als Opfer oder als Zeugen betroffen seien, müßten die Minderjährigen eigenständig vertreten sein. Die Experten mahnten auch, die für diese Legislaturperiode versprochene Reform des Kindschaftsrechtes zur rechtlichen Angleichung der Stellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern voranzutreiben.
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