piwik no script img

■ Justiz„Anwalt des Kindes“

Brühl (dpa) – Die Teilnehmer des Deutschen Familiengerichtstags appellierten an den Gesetzgeber, die Wahrnehmung der Rechte und Interessen von Minderjährigen durch einen „Anwalt des Kindes“ gesetzlich zu verankern. Eine eigenständige rechtliche Vertretung der Kinder sei vor allem in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren sowie bei Verfahren wegen sexuellen Mißbrauchs und Mißhandlung notwendig. Auch bei Strafverfahren, in denen Kinder als Opfer oder als Zeugen betroffen seien, müßten die Minderjährigen eigenständig vertreten sein. Die Experten mahnten auch, die für diese Legislaturperiode versprochene Reform des Kindschaftsrechtes zur rechtlichen Angleichung der Stellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern voranzutreiben.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen