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AnwältInnen gegen Straferhöhung

AnwältInnen gegen Straferhöhung

Hannover (taz) - In einem offenen Brief an die Bundestagsfraktion der Grünen hat der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) sich gestern gegen eine Erhöhung der Mindeststrafe für Vergewaltigung ausgesprochen. In dem Schreiben begrüßt der RAV-Vorstand ausdrücklich die gesetzgeberische Initiative der Grünen, mit der die „strafliche Unterscheidung zwischen außerehelicher und ehelicher Vergewaltigung beseitigt wird“. Gleichzeitig weißt der RAV allerdings darauf hin, daß die durch den Gesetzentwurf bewirkte Ausweitung von Strafbarkeit im Widerspruch zu fortschrittlicher Rechtspolitik stehe. Der einzig legitime Zweck von Strafe, so heißt es in dem offenen Brief weiter, „ist der Schutz der Rechtsgüter durch Abschreckung einerseit und Resozialisierung andererseits“. Die Abschreckungswirkung von Mindeststrafen sei aber nach aller Kriminoligischen Erfahrung bei Gewalt- und Aggressionsdelikten nahezu ohne Bedeutung.

Nach Ansicht des RAV sind die Befürworterinnen einer Erhöhung der Mindeststrafe „bislang jede Begründung dafür schuldig geblieben, warum nun gerade zwei Jahre die angemessene und geeignete Mindeststrafe sein soll“.ü.o.

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