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Archiv-Artikel

Antrag abgelehnt

Förderhilfen: Ein Drittel der 130 Eltern-Klagen gegen das Amt für Soziale Dienste hat das Verwaltungsgericht zurück gewiesen

Von kawe

Bremen taz ■ Das Bremer Verwaltungsgericht hat inzwischen im Eilverfahren ein Drittel der 130 Klagen von Eltern entschieden, deren Anträge auf eine besondere Förderung ihrer Kindergarten-Kinder von der Sozialbehörde abgelehnt worden waren. Sieben harte Ablehnungen hat Anwalt Matthias Westerholt vorliegen, 26 ganz oder teilweise positive Eil-Entscheidungen. Bei den für die Eltern positiven Entscheidungen sind aber auch eine Reihe von Fällen, in denen das Gericht nicht die beantragte Förderstufe anerkannt hat. „Ich bin schon ein bisschen enttäuscht“, sagt der Anwalt.

Dem Verwaltungsgericht lägen stets ausführliche Begründungen für die Föderung vor, verfasst von der jeweiligen Kita-Leitung. Doch nur wenn die Behörde ihre Ablehnung nicht weiter fachlich erörtert hat, habe das Verwaltungsgericht dem Antrag des Anwaltes entsprochen. In zehn dieser Fälle strengt die Sozialbehörde eine Hauptverhandlung an. Hingegen haben die Richter den Stellungnahmen der Kitas kaum Gewicht beigemessen, wenn sie gegen eine amtliche Begründung antraten: in all jenen Fällen folgte das Verwaltungsgericht der Behördensicht.

Das Gesundheitsamt rechtfertigt seine restriktive Praxis damit, dass in der Vergangenheit die Anträge auf zusätzliches Personal zur Förderung einzelner Kinder manchmal großzügig genehmigt wurden. So hätten manche Kita-Gruppen über die „Förder-Kinder“ praktisch eine Zweitkraft finanziert bekommen. Diese Förderung ist allerdings ein Anspruch einzelner Kinder und eigentlich kein Hebel, um die schlechte Personalausstattung zu kompensieren.

Manchen Kindern gestand die Sozialbehörde fürs neue Kita-Jahr nur einen geringeren Förder-Anspruch als im abgelaufenen zu: In einigen Fällen, heißt es im Gesundheitsamt, habe sich ein Kind gut in die Gruppe integriert. Die von den Kitas aus deren Interessenlage befürwortete Fortsetzung der besonderen Förderung sei kaum zu rechtfertigen.

Das Problem sieht der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte ähnlich. In einer Stellungnahme von Ärztevertreter Bernward Fröhlingsdorf heißt es, die Auseinandersetzung um die verschiedenen Förder-Stufen für besonders förderungs- und betreuungsbedürftige Kinder wäre „nicht so bedeutsam, wenn jede Kita-Gruppe ihre zweite Fachkraft bekäme“.

Gar nicht befasst hat sich das Verwaltungsgericht mit den Fällen, in denen ein Antrag auf „persönliche Assistenz“ abgelehnt wurde. Betroffen sind 15 Kinder, die nun seit Wochen zu Hause sitzen, weil die Kitas sie ohne Assistenz nicht integrieren können. Im Fall T. zum Beispiel hat die Behindertenpädagogin der Kita eine „globale Entwicklungsretardierung mit deutlichen Kommunikationsstörungen im Sinne eines atypischen Autismus“ attestiert. Der Kindergarten würde T. aufnehmen, die Teilnahme an einer Kita-Gruppe könnte sehr positiv für das Kind sein. Es bräuchte aber „in allen lebenspraktischen Bereichen“ eine Hilfe – von der „Bewältigung einzelner Handlungsabläufe“ bis zum Wechseln der Windeln. Das Amt für Soziale Dienste hat diese Hilfe mit einer knappen Formulierung abgelehn: „Eine Bewilligung des spezifischen Mehrbedarfs kommt nicht in Betracht“. Begründung: die Stadtgemeinde Bremen verfüge „über keine Kindergärten für Autisten“. kawe