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Anti-Raser-Methode

Bonn (dpa) – Der Käufer eines 2.000 Mark teuren Warngerätes vor Radarkontrollen ist doch in eine Falle getappt: Das Gerät war kaputt und warnte vor nichts und niemandem. Seine Klage auf Rückgabe des Kaufpreises blieb erfolglos: Das Landgericht Bonn entschied, der Kaufvertrag sei sittenwidrig. Verkauf und Kauf eines Gerätes, das allein dem Zweck diene, sich gefahrlos über Verkehrsregelungen hinwegsetzen zu können, könne nicht auch noch gerichtlich gesichert werden.

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