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Anständig auskurieren

■ Europäische Rechtsnorm garantiert Lohnfortzahlung für Aushilfskräfte / Überwiegend Frauen nun bessergestellt

Aushilfskräfte, Putzfrauen und StudentInnen können aufatmen. Während sie sich bis vor kurzem mit jeder Erkältung zu ihrem (Neben-) Job geschleppt haben, um auch ja den ohnehin sehr geringen Lohn zu bekommen, können sie seit dem ersten Juni jede Grippe anständig auskurieren, ohne auf den Lohn verzichten zu müssen. So will es eine EU-Richtlinie, die seit dem 1. Juni unwiderruflich auch in Deutschland anzuwenden ist. Darin ist festgelegt, daß auch für ein lediglich befristetes Arbeitsverhältnis das Recht auf Lohnfortzahlung besteht.

Zu verdanken ist dieser Fortschritt einer aufmüpfigen Putzfrau, die zehn Stunden wöchentlich in einem Krankenhaus arbeitete – als sie plötzlich krank wurde, verweigerte man ihr jedoch die Lohnfortzahlung. Da sie „nur“ als Aushilfskraft in den Akten geführt wurde, habe sie keinen Anspruch auf Weiterbezahlung, so argumentierte der Arbeitgeber. Die Frau klagte daraufhin vor dem zuständigen Arbeitsgericht auf Zahlung. Erst nachdem der Fall weiter an das Bundesarbeitsgericht ging, erhielt die Putzfrau recht. Das Urteil wurde damit begründet, daß das Aussetzen der Lohnzahlung eine Diskriminierung von Aushilfskräften darstelle. „Das kommt der Diskriminierung von Frauen gleich, denn 85 Prozent der Aushilfsjobs werden von Frauen besetzt,“ lautet der Kommentar der Frauengleichstellungsstelle.

Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit seiner Entscheidung, der Forderung der Putzfrau stattzugeben, an den Euro-Richtlinien orientiert, die auf dem Gebiet der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im gesellschaftlichen Bereich viel fortschrittlicher sind, als das angestaubte deutsche Arbeitsrecht. In den Richtlinien ist festgelegt, daß Männer und Frauen bei gleicher Beschäftigung gleichen Lohn verdienen müssen. Daraufhin hat der Bundestag reagiert, und das Gesetz über „Entgeltfortzahlung“ zugunsten von Aushilfskräften geändert. Was einst das Privileg festangestellter Arbeiter war, gilt künftig für fast jede/n, die/der nebenbei Geld verdient: Im Falle einer Krankheit werden sie weiterbezahlt. Eine Mitarbeiterin der zentralen Gleichberechtigungsstelle resümiert: „Im großen und ganzen ist diese Änderung positiv, aber im Grunde ist sie längst überfällig.“

Anette Schmidt

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