■ Unfallrente: Ansprüche sichern
Bonn/Berlin (dpa) – Eine Unfallrente für Arbeitsunfälle in der ehemaligen DDR kann bei Antragstellung bis Ende 1993 auch rückwirkend gewährt werden. Wer bisher keine Unfallrente für Arbeitsunfall oder Berufskrankheit erhält, sollte bis 31.12.93 einen Antrag beim zuständigen Unfallversicherungsträger stellen.
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