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■ UrteilAnspruch auf Stütze

Kassel (AFP) – Auch wer noch formal in einem Arbeitsverhältnis steht, kann eventuell Arbeitslosengeld bekommen. Nach einem gestern verkündeten Urteil des Bundessozialgerichts ist dies dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer wegen einer schweren Krankheit dauerhaft praktisch nicht mehr arbeiten kann. (AZ: 7 RAr 96/92)

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