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Anmeldefrist vorverlegt

■ Besitzansprüche bis zum 13.Oktober einreichen

MIT DEM WÜSTENROT-TAG AUF DU UND DU

Berlin (dpa) - Das DDR-Kabinett hat eine Vorlage des Finanzministeriums verabschiedet, durch die die Anmeldefristen für vermögensrechtliche Ansprüche auf Grundbesitz in der DDR schon am 13.Oktober dieses Jahres auslaufen. Außerdem sollen nach dem Willen der Regierung jetzt auch Ansprüche von Bürgern geltend gemacht werden können, die ihr Eigentum durch wirtschaftliche Schwierigkeiten verloren haben.

Ursprünglich war der 31.Januar 1991 als letzter Anmeldetermin vorgesehen. Die Volkskammer hatte dies moniert und eine Änderung verlangt. Die verkürzte Anmeldefrist, die laut Neumann nun nur vom 15. Juli bis 13.Oktober läuft, soll es den Kommunen ermöglichen, schneller Grundstücke unter anderem für Mittelstandsbetriebe zur Verfügung stellen. Außerdem segnete das Kabinett einen Gesetzesentwurf über die D-Mark-Eröffnungsbilanz für die DDR-Betriebe ab. Und: Zum 31.Dezember wird die dem Ministerrat unterstellte Hochschule für Internationale Politik und Wirtschaft geschlossen, die als SED-Kaderschule gilt.

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