Anlagen im Ausland: 1.000 nicht ganz legale Steuertricks
Rund 300 Milliarden Euro haben deutsche Anleger am Fiskus vorbei im Ausland angelegt. Dabei wurden die Steuersätze für Spitzenverdiener immer weiter gesenkt.
BERLIN taz Die Rechnung ist einfach: Wer sein Vermögen in Deutschland anlegt, muss die Zinserträge und Dividendeneinkünfte versteuern. Bei einem Großverdiener wie Klaus Zumwinkel - gut vier Millionen Euro strich er 2006 ein - greift der Reichensteuersatz von 45 Prozent. Da lässt sich also durch den Gang ins Ausland einiges sparen. Bei Zumwinkel, der mehr als 10 Millionen Euro in Liechtenstein angelegt haben soll, würde die Ersparnis bei einer angenommenen Verzinsung von bescheidenen fünf Prozent auf 225.000 Euro im Jahr betragen - Einnahmen, die dem deutschen Staat entgehen.
Der Post-Chef ist natürlich nicht der Einzige, der solche Rechnungen anstellt. Basierend auf Steuerstrafverfahren und Grenzkontrollen schätzt die Deutsche Steuer-Gewerkschaft, dass deutsche Anleger rund 300 Milliarden Euro am Fiskus vorbei ins Ausland gebracht haben. Die häufigsten Zielorte sind Luxemburg und die Schweiz. Den deutschen Grenzern gehen dort immer wieder Reisende mit ungewöhnlich großen Geldbündeln ins Netz, mitunter findig versteckt in ausgehöhlten Spazierstöcken oder in der Babywindel.
Dabei ist es durchaus legal, sein Geld anzulegen, wo man will. Nicht legal ist es aber, auf die Erträge keine Steuern zu zahlen. Weil jedoch die wenigsten Anleger freiwillig zahlten, einigten sich die EU-Staaten im Jahr 2005 auf die so genannte Zinsrichtlinie, die die automatische Meldung aller Zinserträge eines Kapitalanlegers an dessen Heimatstaat vorsieht. Die Richtlinie gilt auch für ein einige Steueroasen außerhalb der EU wie die Schweiz, Monaco und Liechtenstein. Da diese um ihr Geschäftsmodell bangten, das vor allem auf größtmöglicher Intransparenz gegenüber den Finanzbehörden beruht, konnten sie zusammen mit Luxemburg, Österreich und Belgien eine Ausnahme durchsetzen: Sie führen eine Quellensteuer an das Wohnsitzland des Anlegers ab, wobei dieser aber anonym bleibt.
Auch diese lästige Steuer, die bis 2011 schrittweise von 15 auf 35 Prozent angehoben wird, lässt sich umgehen. Sie wird ohnehin nur auf Zinseinkünfte erhoben, so dass die Anlage in Aktien unberührt bleibt. Und sie greift nur bei privaten Bankkonten, nicht aber bei Stiftungen oder eigens dafür gegründeten Unternehmen. Auf solche spezialisiert hat sich das Fürstentum Liechtenstein. Theoretisch müsste der Stifter die Gewinne versteuern, da die Steuersparstiftungen nicht gemeinnützig sind. Aber er bleibt ja anonym im Hintergrund und somit vor den Blicken des deutschen Fiskus verborgen. Jedenfalls solange es keine anonyme Anzeige gibt, wie offenbar im Fall Zumwinkel.
An einer konsequenten Bekämpfung von Steuerflucht mangelt es jedoch, kritisiert das Tax Justice Network, in dem sich Gewerkschaften, Attac, kirchliche und entwicklungspolitische Verbände zusammengeschlossen haben. Die Steuerfahndung werde aus vermeintlichen Sparzwängen personell ausgetrocknet. In Hessen seien Fahnder sogar dazu angehalten worden, mit ihren Ermittlungen nicht den Finanzplatz Frankfurt zu beeinträchtigen. Schlimmer noch, der deutsche Staat habe vor den Steuerhinterziehern schon kapituliert.
Mit dem Verweis auf die internationale Mobilität des Kapitals wurden wiederholt die Unternehmenssteuern gesenkt, und dank der 2009 kommenden Abgeltungssteuer müsste ein Klaus Zumwinkel seine Kapitalerträge nur mehr mit 25 statt 45 Prozent versteuern. "Die Milliardenverluste bei den Steuereinnahmen muss der ehrliche Steuerzahler wettmachen. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist ein Beispiel dafür", sagt TJN-Sprecher Detlev von Larcher.
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