: Anklage fordert Haft für Totschlag
MANNHEIM dpa ■ Im Mannheimer Prozess wegen des gewaltsamen Todes eines Obdachlosen hat die Anklage Haft- und Bewährungsstrafen für die fünf angeklagten Jugendlichen gefordert. Das teilte ein Anwalt gestern mit. Danach forderte die Staatsanwaltschaft für den 20-jährigen Hauptangeklagten 6[1]/2 Jahre Haft wegen Totschlags, während der Verteidiger auf Körperverletzung mit Todesfolge plädierte. Drei 15-Jährige sollen wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge 2 Jahre Haft auf Bewährung erhalten. Für einen 14-Jährigen wurden 15 Monate auf Bewährung wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung gefordert. Alle sollen zudem gemeinnützige Arbeit leisten. Die Gruppe soll den Wohnsitzlosen am 15. Oktober 2003 im Streit um eine Hütte in einem Wald über Stunden hinweg zu Tode geprügelt haben.