: Angolaner bleibt hier
■ Verwaltungsgericht gegen Abschiebung, um konkrete Gefahren zu vermeiden
Ein abgelehnter Asylbewerber aus Angola wird wegen des Bürgerkriegs in seiner Heimat vorläufig nicht abgeschoben. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge müsse dem Mann bis zur Entscheidung in der Hauptsache eine zunächst dreimonatige Aufenthaltsgenehmigung gewähren, teilte das Gericht gestern mit.
Nach Auffassung der Richter besteht ein humanitäres Abschiebungshindernis, da dem Asylbewerber bei seiner Rückkehr in die angolanische Hauptstadt Luanda „konkrete erhebliche Gefahren für Leib und Leben“ entstünden. Da der Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom November 1993 keine konkreten Angaben über die „schwierige“ Situation im Lande selbst mache, habe man sich durch Presseberichte von einer Verschärfung des Bürgerkriegs überzeugen lassen, so die Richter. Demnach könne derzeit in dem afrikanischen Staat „die Befriedigung der elementarsten Lebensbedürfnisse im allgemeinen nicht mehr gewährleistet“ werden.
Zur Feststellung des Auswärtigen Amtes, eine Abschiebung sei immerhin über den noch offenen Flughafen von Luanda möglich, folgte das Gericht nicht. Über die Lebensumstände in der Hauptstadt selbst sage der Bericht „nichts aus“. Auch sei ein dauerhafter Waffenstillstand nicht in Sicht.
Nach Angaben des Berliner Vereins „Asyl in der Kirche“ ändert die Entscheidung nichts an der Situation der 15 Angolaner, die von der Organisation seit Ende Dezember versteckt gehalten werden. Bei den von Abschiebung bedrohten Betroffenen seien sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft.
Das Abgeordnetenhaus hatte Mitte Januar den Senat aufgefordert, einen Abschiebestopp für angolanische Bürgerkriegsflüchtlinge zu erlassen, den es bisher in keinem Bundesland gibt. Innensenator Dieter Heckelmann (CDU) hatte das Anliegen unter Verweis auf den Bericht des Auswärtigen Amtes und der darin enthaltenen Abschiebemöglichkeit über den offenen Flughafen Luanda abgelehnt.
Inzwischen habe der Senat aber zugesagt, auf einen neuen Bericht aus Bonn zu warten und bis dahin nichts gegen die Angolaner zu unternehmen, teilte ein Mitglied von „Asyl in der Kirche mit“. Ein Abschiebestopp kann von den Bundesländern zunächst für sechs Monate im Alleingang verhängt werden, später ist eine Abstimmung in der Innenministerkonferenz notwendig. AFP/taz
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