: Angebote von Werner Mauss
Hannover (taz) - Der Agent Werner Mauss hat durch seine Anwälte dem Untersuchungsausschuß zum Celler Anschlag jetzt erstmals angeboten, sich in der Bundesrepublik von dem Ausschuß als Zeuge vernehmen zu lassen. Bisher hatte Mauss mit Hinweis auf seine angebliche Gefährdung nur eine Vernehmung im Ausland vorgeschlagen. Außerhalb der BRD verfügt der Untersuchungsauschuß aber über keinerlei Zwangsmittel, um gegenüber dem Zeugen die Wahrheitspflicht durchzusetzen. Das Angebot einer nichtöffentlichen Vernehmung in der Bundesrepublik haben die Anwälte von Mauss allerdings an die Bedingung geknüpft, einen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Hannover über einen Vorführbefehl des Ausschusses gegen Mauss ruhen zu lassen. Wie das Ausschußmitglied der Grünen, der Landtagsabgeordnete Jürgen Trittin, gestern mitteilte, will der Untersuchungsauschuß seinen Vorführbefehl jedoch erst aufheben, wenn Werner Mauss tatsächlich als Zeuge erscheint.Das Verwaltungsgericht Hannover, das Mauss gegen den Vorführbefehl einstweiligen Rechtsschutz gewährte, wird heute über die Rechtmäßigkeit der Fahndungsmaßnahmen des Ausschusses entscheiden.
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