in kürze MÄNNLICHE VORNAMEN : Anderson erlaubt
Eltern dürfen ihren Söhnen den Vornamen Anderson geben. Das Bundesverfassungsgericht gab einem Elternpaar Recht, das seinen nun vier Jahre alten Jungen „Anderson Bernd Peter“ nennen wollte. Das Karlsruher Standesamt hatte dies abgelehnt, weil Anderson zwar als Familien-, nicht aber als Vorname gebräuchlich sei. (dpa)