Anbau von Gentech-Pflanzen: Zoff um nationales Verbot
Agrarminister Schmidt (CSU) schafft es nicht, sich mit der SPD zu einigen. Rot-grün regierte Bundesländer legen einen eigenen Gesetzentwurf vor.
Bislang mussten sich die Regierungen auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse über Gefahren für Gesundheit oder Natur berufen. Studien, wonach Gentechpflanzen zum Beispiel Krebs verursachen oder Schmetterlinge töten, sind aber umstritten.
Doch die Bundesregierung hat sich bisher nicht auf ein Gesetz einigen können, das die EU-Richtlinie umsetzt. Agrarminister Christian Schmidts (CSU) Entwurf von Anfang Juni sieht vor, dass vor allem die Bundesländer die Verbote aussprechen sollen. Der Bund soll das nur dürfen, wenn die angeführten Gründe „für das gesamte Bundesgebiet vorliegen“. Vorher müsste ein „Anbauausschuss“ aus Behördenmitarbeitern und Experten die Sache prüfen.
Die von SPD-Politikern geführten Bundesministerien und fast alle Bundesländer wollen aber bundesweite Verbote. Denn Gentech-Pollen fliegen ja auch über Ländergrenzen hinweg, lautet das wichtigste Argument. Schmidt hat dagegen argumentiert, bundesweite Verbote könnten eher vor Gericht gekippt werden als auf einzelne Regionen beschränkte. Seine Gegner haben mit diversen Rechtsgutachten gekontert. Von einer Einigung zwischen den Ministerien ist bislang nichts zu sehen.
Am Freitag wollen nun die rot-grün regierten Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg einen eigenen Gesetzentwurf (pdf-Datei) in den Bundesrat einbringen. Er sieht vor, dass ausschließlich der Bund Verbote erlässt. In Schmidts Entwurf „kann“ er das nur, in dem Gegenpapier „soll“ er das auch.
Umweltschützer verfolgen die Debatte ziemlich gelassen. „Ich sehe derzeit überhaupt nicht, dass die EU-Kommission anfängt, eine Anbauzulassung nach der anderen durchzuwinken“, sagte die Gentech-Expertin des Bunds für Umwelt und Naturschutz (Bund), Heike Moldenhauer, der taz.
Die Aktivistin sieht die EU-Richtlinie sowieso als trojanisches Pferd: Sie befürchtet, dass die Staaten ihre weitgehende Blockade neuer EU-weiter Zulassungsanträge aufgeben würden, weil die Regierungen anschließend auf ihrem Territorium die jeweilige Pflanze verbieten könnten.
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