Analyse: Erfolgreiche Inspektion
■ Die UN-Waffenkontrolleure haben im Irak auch künftig etliches zu tun
Mit dem gestrigen Abschluß einer ersten Inspektion von acht Anlagen des irakischen Präsidenten Saddam Hussein durch Waffenexperten der UNO-Sonderkommission (Unscom) hat die im Februar von UN-Generalsekretär Kofi Annan erzielte Vereinbarung zwischen der UNO und Irak ihren ersten Test bestanden. Vor der für heute geplanten Abreise der diplomatischen Begleitgruppe aus Bagdad zeigte sich deren Leiter, der UNO-Untergeneralsekretär für Abrüstungsfragen, Jayantha Dhanapala, zufrieden: „Dank des guten Willens bei allen Beteiligten konnten wir den Zweck unseres Besuchs erfüllen und die Probleme vermeiden, mit denen angesichts der Sensibilität dieser Mission gerechnet werden mußte.“ Ähnlich äußerten sich irakische Offizielle und erneuerten zugleich die Forderungen nach Aufhebung aller UNO-Wirtschaftssanktionen. Bis dahin ist es allerdings noch ein weiter Weg, und über die Bedingungen für die Aufhebung könnte schon bald ein neuer Streit ausbrechen.
Zunächst einmal bezog sich Dhanapalas Zufriedenheit lediglich auf die Tatsache, daß die Inspektionen ohne Behinderungen verliefen. Ob irgendeine Bestätigung für den bislang von der Unscom gehegten Verdacht gefunden wurde, daß in diesen Anlagen Dokumente oder Materialien für die Produktion chemischer und biologischer Waffen versteckt werden oder wurden, wird Dhanapala erst in seinem für nächste Woche angekündigten Bericht mitteilen. Selbst wenn dies nicht der Fall ist, sollten weitere Inspektionen der Präsidentenanlagen stattfinden, betonte Dhanapala. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Einrichtungen im Irak, auf deren weiterer Inspektion die Unscom besteht. Und vor einer Einstellung der Inspektionen müssen die schwierigen Details einer – im Grundsatz in Resolution 687 des Sicherheitsrates festgelegten – Langzeitüberwachung durch technische Mittel vereinbart werden. Unter diesen Umständen ist es höchst unwahrscheinlich, daß die Unscom – wie von Saddam Hussein verlangt – Irak bis Ende Mai endgültig verläßt.
Doch selbst wenn dieses Szenario eintreten sollte, die USA stellen in Abweichung von Resolution 687 und im Gegensatz zu Rußland, China und Frankreich weitere Bedingungen für die Aufhebung der Sanktionen: die völkerrechtliche Annerkennung Kuwaits durch Bagdad, die Klärung des Verbleibs von seit dem Golfkrieg vermißten kuwaitischen Zivilisten und Soldaten, sowie die Regelung umstrittener Vermögensangelegenheiten zwischen den beiden Nachbarstaaten. Andreas Zumach, Genf
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