■ Am Rande: Kind einer Leihmutter hat Anspruch auf Erbe
Genua (dpa) – Das Kind einer Leihmutter in Italien hat nach einem Grundsatzurteil des Mailänder Jugendgerichts Anspruch auf das väterliche Erbe, auch wenn es bei der Mutter aufgewachsen ist und vom Vater nie offiziell anerkannt wurde. Das Mädchen ist die Tochter eines reichen italienischen Geschäftsmannes und einer algerischen Leihmutter. Die Mutter weigerte sich, das Kind herauszugeben. Der Vater lehnte eine Vaterschaftserklärung ab, zahlte aber Alimente. Die Richter meinten, daß der Geschäftsmann Fürsorge für das Kind gezeigt habe und es deshalb keine Zweifel an seiner Vaterschaft gebe.
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