■ Am Rande: Gericht erkannte Kurde als politisch verfolgt an
Arnsberg (dpa) – Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat in zweiter Entscheidung einen Kurden aus Herdecke, der die Türkei im Dezember 1991 wegen politischer Verfolgung mit seiner Familie verlassen hatte, als Asylbewerber anerkannt. Zuvor hatten das Verwaltungsgericht in erster Entscheidung und das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge seinen Asylantrag zurückgewiesen, da sie Ungereimtheiten in den Schilderungen des Kurden entdeckt haben wollten. Das Verwaltungsgericht sah es nun jedoch als erwiesen an, daß der Kläger „in keinem Teil sines Heimatlandes vor erneuter politischer Verfolgung hinreichend sicher sei“ (Az.: 8 K 2406/92 A).
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