■ Am Rande: Sinti und Roma als Nachmieter abgelehnt
Berlin (taz) – Lehnt ein Vermieter Sinti oder Roma als Nachmieter ab, so handelt er nach Ansicht des Bochumer Amtsgerichtes Rechtens. Allein die Tatsache, daß es sich um „traditionsgemäß überwiegend Nichtseßhafte“ handelt, reicht aus, um sie als Nachmieter abzulehnen. Schlägt ein Mieter sie trotzdem vor, disqualifiziere er sich für zukünftige „fruchtbare Vermittlungsarbeit“, so das Gericht. Damit braucht der Vermieter keinen neuen Nachmietervorschlag des Mieters mehr anzunehmen.
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