■ Am Rande: Mordvorwurf gegen Skinhead aufgegeben
Potsdam (dpa) – Im Prozeß um die Ermordung eines Punk in Brandenburg/Havel hat die Staatsanwaltschaft acht Jahre Jugendstrafe wegen Totschlags gefordert. Der Mordvorwurf ist damit gefallen. Auch sei es nicht nachweisbar gewesen, daß der angeklagte frühere Skinhead den Punk tötete, weil er diesen als politisch links eingestuft habe. Ein Gutachter bescheinigte dem Skinhead verminderter Schuldfähigkeit. Er hatte 2,4 Promille Alkohol im Blut.
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