■ Am Rande: Antisemitische Sprüche sind Kündigungsgrund
Kiel (dpa) – Antisemitische Äußerungen im öffentlichen Dienst können Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden. Mit solchen Äußerungen verletze ein Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes seine Pflicht zur politischen Zurückhaltung und Verfassungstreue, lautet die gestern veröffentlichte Gerichtsentscheidung.
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