■ Am Rande: Richter belassen Kirchs Konzentrat
Einer der wenigen Versuche von Medienwächtern, die Konzentration der Sender des TV-Unternehmers Kirch zu bremsen, muß weiterhin der gerichtlichen Klärung harren. Am Donnerstag wiesen die Karlsruher Verfassungsrichter drei Beschwerden der Berliner Medienanstalt MABB gegen die Sendegenehmigung der bayerischen BLM für Kirchs Deutsches Sportfernsehen DSF aus formalen Gründen zurück. Das von den Richtern bekräftigte Ansinnen der Medienwächter, die Konzentration von Meinungsmacht zu begrenzen, hätten jene zunächst vor dem Bundesverwaltungsgericht vorbringen müssen, so die Richter. Dort steht eine Entscheidung in der Hauptsache ohnehin aus. Mit der Klage hatte die MABB vor drei Jahren die Praxis der Medienunternehmen durchbrechen wollen, im Verbund mit standortorientierten Medienbehörden qua Existenz Fakten zu schaffen. lm
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