■ Am Rande: EU schützt Öffentlich-Rechtliche
Amsterdam (taz) – Eine Bedrohung ist von den öffentlich-rechtlichen Sendern Europas abgewandt. Die EU-Regierungschefs beschlossen auf ihrer Sitzung am Montag in Amsterdam die geplante Protokollnotiz zum EU- Vertrag, derzufolge die öffentlichen Sender weitgehend vom EU- Wettbewerbsrecht ausgenommen bleiben. Damit ist einem Versuch, mit dem unter anderem die deutschen Privatsender den gebührenfinanzierten Konkurrenten zusetzen wollten, vorerst der Boden entzogen. Sie wollten die Finanzierung, besonders der Spartenkanäle Kinderkanal und Phoenix als „unzulässige Beihilfe“ nach EU-Recht gewertet sehen. Trotz großen Widerstands wurde festgelegt, daß EU-Staaten die Finanzausstattung der Sender festlegen dürfen, „sofern die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Aufgabe dient“. Ein einschränkender Passus, den unter anderem die Privatfunklobby verlangt hatte, wurde nur sehr abgemildert aufgenommen.
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