Altersvorsorge im Vergleich: Riester oder Schweizer Konto?
Sie verdienen weniger als 1.500 Euro netto im Monat und haben Angst um Ihre Rente? Vier Modelle der Vorsorge für Schlechtverdienende.
BERLIN taz Wer mit weniger als 1.500 Euro netto über die Runden kommen muss und mittleren oder jüngeren Alters ist, der stellt sich in der aktuellen Debatte die bange Frage: Was tun, damit ich im Alter ein bisschen mehr habe als Minirente plus etwas aufstockende Sozialhilfe? Dazu vier Modelle:
1. "Riester-Rente"
Vorteil: Wer einen Vertrag nach der Riester-Förderung abschließt, bekommt eine erkleckliche Förderung zu den eigenen Beiträgen dazu. Der staatliche Zuschuss liegt in diesem Jahr bei 154 Euro als Grundzulage. Hinzu kommen noch 185 Euro jährlich für jedes Kind. Wer also keinen Riester-Sparvertrag hat, verschenkt erst mal bares Geld.
Nachteil: Das Geld aus dem Riester-Vertrag gilt im Alter als Einkommen - und muss wie jedes angesparte Vermögen bei einer sehr geringen gesetzlichen Rente erst mal verfrühstückt werden, bevor man Sozialhilfe, heute Grundsicherung genannt, bekommt (siehe Kasten). Aber die Gesetzeslage dazu kann sich in 20, 30 Jahren noch ändern, und dann hätte sich Riester in jedem Fall gelohnt. Außerdem ist unklar, wie sich die eigene Verdienstsituation im Laufe des Lebens wandeln wird: Wer beispielsweise irgendwann mal etwas besser verdient und am Ende seines Lebens eine Rente knapp über Grundsicherungsniveau plus die Riester-Erträge erhält, für den hat sich der Vertrag dann doch wegen der hohen Förderbeträge gelohnt.
2. "Eigentumswohnung oder Erben"
Vorteil: Wer eine Eigentumswohnung im Alter abbezahlt hat, von welchem Geld auch immer, muss keine Miete mehr bezahlen. Und wer sich auf das Erben verlassen kann, ist ohnehin fein raus, auch mit Minirente.
Nachteil: Sinkt die spätere gesetzliche Rente unter Sozialhilfeniveau, wird das kostenlose Wohnen auf eine mögliche staatliche Aufstockung angerechnet - ebenso wie Ererbtes und anderes Vermögen. Mehr als die Minirente plus Immobilien und Vermögen ist nicht drin. Eine aufstockende staatliche Grundsicherung gibt es nicht.
3. "Heimliches Konto im Ausland"
Vorteil: Es war und ist beim deutschen Bürgertum beliebt, zehn- oder hunderttausende von Euro beispielsweise auf österreichischen Konten zu lagern, um sein Vermögen den Kapitalertragsteuern zu entziehen. Die Kontoeröffnung im Ausland, um Geld etwa vor der Vermögensüberprüfung anlässlich eines Antrags auf Hartz IV zu verbergen, ist eine eher neuere Variante. Wer später damit rechnen muss, neben der Minirente auf die aufstockende staatliche Grundsicherung angewiesen zu sein, könnte auf die Idee kommen, rechtzeitig ein paar tausend Euro in Österreich auf einem Bankkonto zu deponieren und das Vermögen damit den hiesigen Behörden zu verschweigen. Diese haben im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung bei Sozialleistungen nur auf Daten zu Kontenverbindungen im Inland Zugriff.
Nachteil: Wer Vermögen im Ausland gegenüber den Sozialbehörden im Inland verschweigt, begeht Sozialbetrug und macht sich strafbar. Im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen dürfen deutsche Behörden im Zuge der Amtshilfe etwa von den österreichischen Kollegen Auskunft über Kontenverbindungen deutscher Staatsbürger jedoch nur dann verlangen, wenn bereits ein Anfangsverdacht auf eine Straftat besteht. Wer ein kleines Bankdepot im Ausland als Altersvorsorge plant, sollte aber bedenken, dass sich die Gesetzesregelungen zum Datenaustausch innerhalb der Europäischen Union bis zum Jahre 2030 noch mal erheblich zugunsten der Behörden verändern können.
4. "Erspartes bei Verwandten oder Kumpels lagern"
Vorteil: Sozialbehörden können kaum überprüfen, ob die Schwester dem verarmten, verrenteten Bruder ab und zu ein paar hundert Euro zukommen lässt, die dieser in jüngeren Jahren vorher auf ihrem Konto geparkt hat.
Nachteil: Auch dies gilt im Zweifelsfall als Sozialbetrug. Zudem ist die Variante äußerst unsicher, weil man das Geld damit erst mal aus der Hand gibt.
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