: Alternative im Äther?
■ Neues Hamburger Mediengesetz: Modell für Lokalradios geplant
: Modell für Lokalradios geplant
Neue Chance für Hamburgs freie Radios? Könnte sein, denn entgegen früheren Plänen verspricht Mediensenator Thomas Mirow, nun doch „ein neues Modell für nichtkommerzielle Stadtteilsender“ in das neue Hamburger Mediengesetz aufzunehmen. Dies sei, so Mirow in der vergangenen Woche auf Nachfrage, eine der wenigen Änderungen gegenüber dem im Oktober vorgelegten Referentenentwurf zum Mediengesetz, das Ende April Bürgerschaft und Senat zur Entscheidung vorgelegt werden soll.
Im Referentenentwurf war das bisher gültige „Zwei-Säulen-Modell“ von gemeinnütziger Anbietergemeinschaft und kommerzieller Betriebsgesellschaft für „örtliche Programme“ gestrichen worden, und zwar zunächst, ohne die mögliche Zulassung gemeinnütziger Lokalradios überhaupt noch zu erwähnen. Die inzwischen präzisierten Paragraphen über „örtliche Programme für Teilgebiete Hamburgs“ regeln nach Mirows Worten jetzt jedoch ausdrücklich die Zulassung nichtkommerzieller Anbieter. Diese Alternativfunker, die auf sogenannten „low-power-Frequenzen“ maximal die Hälfte der Bevölkerung erreichen dürfen, sollen ohne Werbung und Sponsoring auskommen.
Die Programm- und Finanzhoheit soll allein bei den Anbietern liegen. Eine Anfangsfinanzierung sei über die kürzlich gegründete Hamburger Medienstiftung möglich, so der Senator, der mit der Lizensierung solcher Stadtteilradios „noch in diesem Jahr“ rechnet.
Von diesen Worten haben Initiativen wie Radio Loretta oder Radio St. Paula — längst in den Startlöchern für eine Lizenzbewerbung als freie Radios — bisher nur geträumt. Sollten die Gesetzesvorstellungen der Senatskanzlei die Bürgerschaft passieren, haben sie künftig eine Chance, auf sogenannten Restfrequenzen von geringer Reichweite rund um die Uhr senden zu dürfen. Eine kleine Revolution, hatte doch bislang die Hamburgische Anstalt für neue Medien (HAM) Bewerbungen von Alternativfunkern (z.B. Radio St. Pauli) stets zugunsten anderer Anbieter (zuletzt Jazz Welle Plus) abgewiesen. Als Zugeständnis räumte die Privatfunkbehörde lediglich kürzlich einigen Radio-Inis feste Sendezeiten auf dem Offenen Kanal ein.
Dieser Offene Kanal allerdings taucht im Gegensatz zum alten Mediengesetz in der geplanten Novelle nur noch als „Kann“-Bestimmung auf. Soll heißen: Ein Verzicht auf den Offenen Kanal wäre in der Zukunft durchaus denkbar.
Bernhard Mehnke
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