Alter als Einstellungskriterium: McDonalds verklagt

Vier Stellenbewerberinnen klagen gegen die Fastfoodkette, weil die Kandidaten über 35 Jahren pauschal abgelehnt haben soll.

Dürfen Menschen über 35 ein solch exquisites Mahl servieren? Bild: dpa

BERLIN taz Ein "vollständiges und sauberes Gebiss", "keine sichtbaren Tattoos", "keine sichtbaren Piercings", und das Alter der potenziellen Bewerber "maximal 35 Jahre": Es waren haarsträubende Kriterien, die im "Anforderungsprofil für Crew-Mitarbeiter für McDonalds Deutschland Inc." verlangt wurden. Kriterien, die seit Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in Deutschland auch juristisch als diskriminierend gelten und in Stellenausschreibungen rechtswidrig sind.

Im Herbst 2007 hatten entsprechende Zettel in Hamburger Arbeitsagenturen ausgelegen. Die Fastfoodkette McDonalds muss sich deswegen jetzt in verschiedenen Verfahren vor dem Arbeitsgericht Hamburg verantworten. McDonalds, so fordern vier abgelehnte Bewerberinnen, solle ihnen Entschädigung wegen Altersdiskriminierung zahlen. Doch das vermeintliche "Anforderungsprofil" war offenbar nur ein Fake. McDonalds Deutschland jedenfalls bestreitet, Urheber oder Initiator einer solchen Anzeige zu sein.

Dessen ungeachtet wird am heutigen Montag vor dem Arbeitsgericht Hamburg verhandelt. Ins Rollen gebracht haben die Verfahren vier arbeitssuchende Frauen, alle jenseits der 35. Sie hatten die Jobangebote im vorigen Herbst in Hamburger Zweigstellen der Arbeitsagentur oder bei "team arbeit Hamburg" entdeckt und sich daraufhin bei McDonalds Deutschland beworben.

Alle vier erhielten ohne Angabe von Gründen Absagen von McDonalds Deutschland, Regionales Servicecenter Nord. Daraufhin klagten sie. Es geht um Summen um die 4.000 Euro pro Frau. Peanuts, könnte man meinen. Doch für McDonalds geht es um den Ruf. "Wir überlegen weitere Schritte, sollte jemand versucht haben, McDonalds zu schaden", droht ein Unternehmenssprecher.

An der Echtheit des Anforderungsprofils hatten die Klägerinnen wenig Zweifel. Warum sollte ein Unternehmen Absagen auf ein Stellenprofil verschicken, fragt der Hamburger Arbeitsrechtler Klaus Bertelsmann, mit dem es angeblich nichts zu tun hat? McDonalds müsse nun beweisen, dass die Absagen andere Gründe als das Alter der Bewerberinnen gehabt hätten. Und zwar unabhängig von dem konkreten Anforderungsprofil.

Einfach scheint die Sache nicht zu sein. McDonalds, regelmäßig auf der Suche nach Servicepersonal, schickt nach eigenen Angaben einmal monatlich Profile an die Bundesagentur für Arbeit. Entsprechend sei die Bewerbungsflut. Aufgrund seines Alters werde niemand abgelehnt, beteuert der Sprecher. Im Jahr 2007 seien in McDonalds-Betrieben in Hamburg und Hannover 58 Mitarbeiter eingestellt worden, die das 35. Lebensjahr schon überschritten hätten. Das entspreche mehr als zehn Prozent aller Einstellungen.

Die lokalen Arbeitsagenturen und "team arbeit Hamburg" versichern, das diskriminierende Papier weder verfasst noch im Auftrag Dritter in ihren Räumen ausgelegt zu haben. "Da wollten sich eventuell Leute einen bösen Scherz erlauben", vermutet ein Sprecher von "team arbeit".

Allein Schriftbild und Format widersprächen den Stellenausschreibungen, die die Hamburger Arbeitsagenturen und "team arbeit" auf Wunsch von Firmen formulierten und verbreiteten. Tatsächlich enthält das umstrittene Dokument weder Referenznummer noch Datum, geschweige denn eine ausführliche Stellenbeschreibung oder den gewünschten Eintrittstermin.

Dass die Klagen zugelassen wurden, erklärt eine Gerichtssprecherin mit dem "Diskriminierungstatbestand in der Stellenausschreibung". Was aber, wenn sie gar nicht McDonalds zuzurechnen ist? "Diese Frage dürfte Gegenstand des Verfahrens werden", seufzt die Sprecherin. Terminiert ist die Verhandlung bis April. HEIKE HAARHOFF

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