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Alteigentümer rufen Verwaltungsrichter an

Berlin (dpa) – Im Streit um ehemals volkseigene Agrarflächen in Ostdeutschland lassen Alteigentümer nicht locker und wollen den Verkauf an einige Erwerbergruppen juristisch stoppen. Die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (Braunschweig) teilte gestern in Berlin mit, daß sowohl bei der EU- Kommission in Brüssel als auch beim Verwaltungsgericht Berlin eine einstweilige Anordnung beantragt worden sei. Die Arbeitsgemeinschaft wirft der zuständigen Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) sowie dem Bund vor, trotz eines laufenden EU-Hauptprüfverfahrens keinen Verkaufsstopp verfügt zu haben. Damit werde europäisches Gemeinschaftsrecht verletzt. In dem Streit geht es um in der Zeit zwischen 1945 und 1949 enteignetes Bodenreformland.

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