Altan-Brüder und Nazlı Ilıcak: “Die Justiz wird aufwachen“
Zwei Stunden nach Deniz Yücels Freilassung wurden drei Jornalist*innen von einem Gericht in Silivri zu erschwerter lebenslanger Haft verurteilt.
Ahmet Altan trägt am letzten Verhandlungstag ein weißes Hemd. Gleich in der ersten Reihe sitzt der Journalist in dem für die Angeklagten abgetrennten Bereich. Unter den fünf anderen Angeklagten befinden sich auch die in der Türkei rennomierten Journalist*innen Mehmet Altan ud Nazlı Ilıcak. Der Gerichtssaal ist fast leer. Angehörige, internationale Beobachter und Journalist*innen, die keine Akkreditierung vom türkischen Ministerpräsidium besitzen, wurden aus der Verhandlung ausgeschlossen.
Die Urteilsverkündung verfolgen dir Journalist*innen auf einem Übertragungsbildschirm im Pressezimmer. Altan lehnt mit einem Arm auf dem Geländer seines Sitzbereichs und trinkt immer wieder einen Schluck Wasser aus einer kleinen Flasche, die er in seiner Hand hält. Der Journalist, der während seiner Verteidigungsrede den Richter fragt: “Ich bin bereit im Gefängnis zu sterben, Sie auch?“, wirkt bei der Urteilsverkündung gelassen.
Erschwerte lebenslange Haft. So lautet das Urteil am Freitag, das im Gerichtssaal gegenüber dem Silivri Gefängnis in Istanbul verlesen wird. Die sechs Journalist*innen auf der Anklagebank sind von der Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der Beteiligung am Putschversuch vom 15. Juni 2016 angeklagt worden.
Das Urteil übersteigt selbst die pessimistischen Erwartungen. Dem Gericht zufolge sollen die Journalist*innen Ahmet Altan, Mehmet Altan und Nazli Ilicak, sowie der Marketing-Direktor der inzwischen geschlossenen Tageszeitung Zaman, Yakup Simsek, der Graphiker der Zaman, Fevzi Yazici und Şükrü Tuğrul Özşengül, Dozent einer Polizeiakademie, den Rest ihres Lebens hinter Gittern verbringen. Und das unter sehr erschwerten Umständen.
Keine Strafmilderung wegen „schlechten Benehmens“
Ebenfalls angeklagt im selben Prozess war auch Tibet Şanlıman, Besitzer einer Werbeagentur. Anders als die fünf Verurteilten saß er nicht bis zum Prozess in Untersuchungshaft und wurde zudem freigesprochen. Die Journalist*innen hingegen wurden schließlich wegen “des Versuchs ,die Verfassung abzuschaffen und die Regierung zu stürzen“, also Beteiligung am Putschversuch, verurteilt.
Das Gericht entschied sich aufgrund “schlechten Benehmens“ der Angeklagten gegen eine Strafmilderung. Erschwerte lebenslange Haft, die in der Türkei anstelle der Todesstrafe verhängt wird, bedeutet Einzelhaft mit täglich nur einer Stunde Freigang. Bei guter Führung wird ein beschränkter Kontakt zu anderen Insassen gestattet. Besuch darf nur von Verwandten ersten Grades empfangen werden, alle 15 Tage für eine Stunde.
Während bei lebenslanger Haft nach 24 Jahren eine bedingte Haftentlassung möglich ist, ist dies bei der erschwerten lebenslangen Haft erst nach 30 Jahren zugelassen. Auch die Isolationsbedingungen sind anders: Bei einer nicht erschwerten lebenslangen Haft können mehrere Strafgefangenen zusammengelegt werden, auch können diese jenseits von Verwandten ersten Grades bis zu drei weitere Personen auf ihre Besucherliste setzen lassen, die sie wöchentlich sehen dürfen.
Figen Albuga Çalıkuşu, Anwältin der Altan-Brüder, sagte der taz.gazete mit Nachdruck, dass sich ihre Madanten in keiner Weise respektlos dem Gericht gegenüber verhalten haben. Dass eine Strafmilderung vom Gericht mit dieser Argumentation abgelehnt wurde, betrachtet die Anwältin als “Feindstrafrecht“. “So etwas gibt es nicht in einem Rechtsstaat, aber in der Feindschaft“, kommentiert Çalıkuşu das Urteil. (Der Begriff wurde 1985 vom deutschen Strafrechtler und Rechtsphilosophen Günther Jakobs vorgeschlagen und ist höchst umstritten. Er postuliert, dass Gruppen von Menschen Bürgerrechte abgesprochen werden und diese als “Feinde des Staates“ einer anderen Rechtsprechung unterliegen, bei der alle zur Verfügung stehen Mittel erlaubt sind. Die Nazis praktizierten ein “Feindstrafrecht“. Demokratische Staaten lehnen die Bezeichnung ab, Anm.d.Red.).
Angebliche Aussagen in TV-Sendung
Ahmet und Mehmet Altan wurden am 19. September 2016 in Gewahrsam genommen. Begründung: Sie hätten bei einer TV-Sendung, in der sie vor dem Putschversuch zu Gast waren, “unterschwellige pro-Putsch“-Aussagen gemacht. Ein Jahr nach dem Einspruch gegen die Inhaftierung hat das oberste Verfassungsgericht (AYM) am 14. Januar 2018 darüber entschieden, die lange Untersuchungshaft von anderthalb Jahren sei ein Rechtsverstoß. In seinem Urteil verfügte das Verfassungsgericht, dass die gegen Mehmet Altan vorliegenden Beweise – zwei seiner Kolumnen, eine TV-Talksendung, eine Ein-Dollar-Note sowie ein Konto bei der Bank Asya (gilt der türkischen Regierung als Beleg für die Mitgliedschaft im Netzwerk des Predigers Fethullah Gülen, Anm. d. Red.) – für eine Inhaftierung nicht ausreichten. Die untergeordnete Strafkammer beugte sich sechs Mal nicht dem Urteil des Verfassungsgerichts, das für sie verbindlich ist, und ließ die Journalisten nicht frei.
In der letzten Verhandlungswoche zwischen dem 12. und 16. Februar zeigte sich Mehmet Altan in seiner Verteidigungsrede verbittert: “Das unwürdigste an meiner Position als Opfer der Justiz ist, dass ich mich zu haltlosen Vorwürfen, die keine Straftat darstellen, äußern muss.“ Nach diesen Worten musste er folgende richterliche Frage ertragen: “Aber Sie haben doch das Buch “Darbelerin Ekonomisi“ (Die Ökonomie der Putsche) geschrieben. Warum konnten Sie dann den Putschversuch vom 15. Juli 2016 nicht voraussehen?“ Altans notgedrungene Erklärung lautete: “Ich bin kein Politiker, sondern Professor. Dieses Buch war eine theoretische Analyse über den Zusammenhang zwischen Putschen und der Ökonomie der Länder, in denen sie stattfinden.“
Ahmet Altan wies die Mittäterschaft am Putsch in seiner Verteidigung als bare Lüge zurück. Seiner Akte könne man doch entnehmen, dass er mit Alaattin Kaya in den letzten 10 Jahren nur zwei Mal telefoniert habe. Alaattin Kaya war hoher Funktionär innerhalb des Gülen-Netzwerks, der Anklageschrift zufolge habe er sich “sehr sehr oft“ mit Altan getroffen. “In der Türkei betrachtet die Justiz und die regierungsnahe Medienlandschaft die Bestrafung der Andersdenkenden als Gerechtigkeit. Und die anderen, das sind wir, alle, die sich in Opposition zur AKP stellen.“ Die Beweise stammen laut Anklageschrift noch aus der Zeit, als Ahmet Altan Chefredakteur der linksliberalen, inzwischen eingestellten Zeitung Taraf war: einige Artikel, drei seiner Kolumnen, Aussagen, die er in einer TV-Sendung machte, Abhörprotokolle von Telefonaten und und Zeugenaussagen.
Ist die BBC etwa auch schuldig?
Die 73-Jährige Kolumnistin Nazlı Ilıcak wies die Vorwürfe in ihrer Verteidigung ebenfalls zurück. Hierzu zählte ein Interview, das sie 2015 im sogenannten Ergenekon-Verfahren mit dem Sonderankläger Zekeriya Öz führte. “Zu dieser Zeit war er noch kein Mitglied einer Terrororganisation, (Öz wird verdächtigt, Mitglied des Gülen-Netzwerks zu sein und befindet sich seitdem auf der Flucht, Anm. d. Red.). Im gleichen Zeitraum hat ihn auch die BBC interviewt. Hat etwa auch die BBC versucht, ihn zu entlasten?“ fragte sie in ihrer Verteidigungsrede vor Gericht. Ilıcak hatte zuvor in der Verhandlung angemerkt, dass sie erst nach dem Putschversuch am 15. Juli 2016 erfahren habe, dass FETÖ, eine von der türkischen Regierung genutzte Bezeichnung für das Gülen-Netzwerk – als Terrororganisation gilt.
Am gleichen Verhandlungstag wiesen Yakup Şimşek und Fevzi Yazıcı, Mitarbeiter der 2016 geschlossenen Tageszeitung Zaman, die als Medienorgan der Gülen-Bewegung galt, die Vorwürfe von sich. Die Staatsanwaltschaft legt ihnen einen Werbefilm der Zeitung zur Last, der am 5. Oktober 2015 erstmals erschien und auf einen möglichen Putsch hindeutete. Ebenfalls angeklagt war Tuğrul Özşengül, dem seine Aussagen in einer Fernsehsendung in der Nacht des Putschversuchs vorgeworfen wurden. Auch er wies die Vorwürfe des Staatsanwalts zurück.
Feindseligkeit stärkt den Widerstand
Zur Urteilsverkündung in Silivri wurden weder Abgeordnete noch die Vertreter ausländischer Botschaften zugelassen. Aus der Türkei und aus dem Ausland waren nur wenige Beobachter vor Ort: aus der Türkei die Nachrichtenplattform P24 sowie internationale Vertreter von Reporter ohne Grenzen und die NGO Article 19. Die mediale Aufmerksamkeit war dafür umso wuchtiger. Nach dem Urteil werteten internationale Menschenrechtsorganisationen dieses Urteil als einen Schlag gegen die Pressefreiheit.
“Die Justiz wird aufwachen“, sagte die Anwältin Figen Çalıkuşu nach der Urteilsverkündung und kündigte an, in Revision zu gehen. Die Anwälte der Altan-Brüder erwarten vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen baldigen Urteilsspruch. Ahmet und Mehmet Altan hätten sich angesichts dieser tiefen Feindseligkeit schockiert gezeigt, hätten aber den Willen, weiterzumachen. “Diese Feindseligkeit verstärke aber“, so glauben die Altans laut der Anwältin, “dass der Kampf um Gerechtigkeit, Demokratie und und ein faires Verfahren international mehr Anerkennung erfährt.
Aus dem Türkischen von Canset Içpınar und Ebru Taşdemir
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