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Almosen für Flüchtlinge

Hannover (taz) -Noch rechtzeitig zum Fest der Liebe haben sieben Flüchtlinge, die in zwei hannoverschen Sammellagern untergebracht sind, gegen das Sozialamt der niedersächsischen Landeshauptstadt eine Erhöhung ihres Weihnachtsgeldes erstritten. Auf Antrag der sieben Asylsuchenden, die aus dem Iran, China und Ghana geflohen sind, hat das Verwaltungsgericht Hannover das Sozialamt verpflichtet, statt 40 DM Weihnachtsgeld nunmehr ganze 55 DM zu zahlen. Dies entspricht dem Betrag, den Heimbewohner als Dreingabe zum Fest vom Sozialamt erhalten. In der einstweiligen Anordnung erhöhte das Verwaltungericht außerdem das monatliche Taschengeld der Flüchtlinge von 80 auf 117 DM. Diese Summe ist nach Ansicht der Richter bei der Berechnung von Sozialhilfe für den „Teilwarenkorb persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens“ zu veranschlagen. Auch Flüchtlinge in Sammellagern müßten diesen Teil der Sozialhilfe voll ausbezahlt bekommen. FORTSETZUNG VON SEITE 1

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