in kürze ARZT VOR SCHÖNHEITS-OP : Alle Risiken nennen
Vor einer Schönheitsoperation ist der Arzt verpflichtet, alle Nachteile und Risiken des Eingriffs offen vor Augen zu führen. Das hat das OLG Hamm bekräftigt und einen Mediziner zur Zahlung von zunächst 10.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt, weil er eine Patientin nicht hinreichend aufgeklärt hatte und sie Dauerschmerzen litt. (dpa)