: Alle Geschwister haften für Eltern
KARLSRUHE afp ■ Geschwister, die gemeinsam Unterhalt für ihre Eltern zahlen müssen, müssen sich hierfür gegenseitig ihre Einkommen offen legen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem gestern bekannt gegebenen Urteil. Die Ehepartner der Geschwister sind dagagen nicht zur Offenlegung ihrer Einkünfte verpflichtet (Az: XII ZR 229/00). Nach Gesetz und Rechtsprechung müssen Kinder bei Bedarf mit für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen, solange sie dadurch ihren eigenen Lebensstandard nicht deutlich einschränken müssen. Die Höhe richtet sich nach den jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnissen.