Das Oberverwaltungsgericht Berlin lehnt die Klage einer Syrerin auf Asylstatus ab: Bei Rückkehr nach Syrien drohe ihr keine Verfolgung. Familiennachzug bleibt damit ausgesetzt.
Im Herbst sollen Flüchtlinge in das Tempohome auf dem Tempelhofer Feld ziehen – soweit der Plan. Bisher fehlt aber noch ein Betreiber für die Unterkunft.