: Alibi-Funktion
■ betr.: "Ein Exempel gegen Kinderpornografie", taz vom 31..3.92
betr.: „Ein Exempel gegen Kinderpornographie“,
taz vom 31.3.92, Seite 1
[...] Was heißt überhaupt Exempel? Kein Wort davon, daß das Strafmaß noch erheblich unter der Höchststrafe liegt und die Begründung dafür lautet, daß die körperliche Mißhandlung der Kinder sehr geringfügig war.
Dieser Prozeß ist für mich kein Zeichen von verändertem Bewußtsein auch unter RichterInnen, sondern ein Zeichen davon, daß es medienwirksame Prozesse gibt oder eben auch nicht. Dieser Prozeß dient als Alibi-Funktion — „Wir tun doch etwas“, „Wir sind mittlerweile aufgeschlossener“, „Die Rechtsprechung begreift die Problemlage.“ Ob sich wirklich etwas verändert, werden die nächsten Prozesse zu sexuellem Mißbrauch zeigen. Sabine Domke, Darmstadt
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