Akw-Laufzeiten und der Ökofonds: Verfassungswidrige Konstruktion
Mit dem Ökofonds will die Regierung die Laufzeitverlängerung schmackhaft machen. Doch Gutachter halten dessen Konstruktion für verfassungswidrig.
BERLIN taz | Am heutigen Donnerstag entscheidet der Bundestag über das Atom- und Energiekonzept der schwarz-gelben Bundesregierung und damit über die vorgesehene Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke. Dieser will die Bundesregierung mit einem Ökofonds ein grünes Mäntelchen umhängen: Die Atomkonzerne zahlen einen Teil ihrer Zusatzgewinne dort ein - mit dem Geld sollen dann erneuerbare Energien gefördert werden.
Rechtswissenschaftler bezweifeln, dass eine solche Konstruktion mit der Finanzverfassung in Einklang steht, also rechtlich überhaupt möglich ist. So kommt der Rechtsprofessor Christian Waldhoff von der Universität Bonn in einem Gutachten zu dem Schluss, dass allein die Einführung einer Brennelementesteuer verfassungskonform ist,
Das Gutachten, das der taz vorliegt, hatte Waldhoff eigens im Auftrag des Umweltministeriums erstellt. Trotzdem scheint die Bundesregierung die Bedenken des Experten nun ignoriert zu haben.
Das Kernproblem: Der Staat finanziert sich vor allem über Steuern. "Gleichwohl kennt die Rechtsordnung schon seit langem auch nichtsteuerliche Abgaben wie insbesondere Gebühren, Beiträge und Sonderabgaben", heißt es in dem Gutachten. Diese bedürften jedoch stets einer besonderen Rechtfertigung.
Waldhoff geht die Möglichkeiten im Detail durch und kommt schließlich bei jeder Abgabenart zur gleichen Bewertung: verfassungswidrig. So steht am Ende zusammengefasst das deutliche Ergebnis: "Keine verfassungskonforme Möglichkeit der Abschöpfung von Sondergewinnen von Kernkraftwerken aus einer Laufzeitverlängerung."
Auch andere Finanzrechtsexperten teilen die Zweifel. Dass bisher niemand stärker auf dieses Problem eingegangen ist, führt der Finanzrechtler Hanno Kube von der Uni Mainz auf die komplexe Thematik zurück. Finanzverfassungsrecht spiele häufig eine wichtige Rolle, werde aber in seinen Anforderungen ebenso häufig vernachlässigt, weil es schwierige Abgrenzungsfragen mit sich bringt.
Das Bundesumweltministerium verwies eine taz-Anfrage weiter an das Finanzministerium. Dort sieht man keine rechtlichen Probleme. "Die Vereinnahmung privater Zuwendungen zur Mitfinanzierung von Bundesaufgaben durch den Bund ist zulässig", sagte ein Ministeriumssprecher. Die Bundesregierung werde vom Parlament ermächtigt, einen Vertrag mit den Energieversorgungsunternehmen abzuschließen und Zahlungen der Unternehmen zu vereinnahmen. "Dabei wird es sich um staatliche Einnahmen eigener Art handeln."
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