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Archiv-Artikel

Airbus auf die Ohren

Oberverwaltungsgericht verhandelt Erweiterung des Flugzeugwerks in Finkenwerder. Lärmfrage Hauptthema

Das Oberverwaltungsgericht hat den Nachbarn des Airbus-Werks keine Hoffnungen gemacht, es könnte den Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung der Flugzeugfabrik für nichtig erklären. In der Hauptverhandlung in zweiter Instanz machte das Gericht gestern klar, dass es sich lediglich berufen fühlt zu prüfen, inwieweit die individuellen Rechte des verbliebenen Musterklägers verletzt würden. Eventuelle weitere Mängel der Planfeststellung seien nicht relevant.

Damit reduzierte es den Streit im Wesentlichen auf den Lärm, den die zusätzlichen Starts und Landungen auf dem Werksflugplatz verursachen werden. Auch die Frage, ob der Ausbau gerechtfertigt sei, müsse an diesem individuellen Rechtsschutzinteresse gemessen werden.

Verhandelt wurde die Klage eines Nienstedteners, der am Rande der Ein- und Ausflugschneise ein Haus besitzt, stellvertretend für eine Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle. „Es ist kaum zu ertragen, wenn die hier landen“, klagte der Mann. Ein nichts ahnender Besucher sei einmal hinter seinem Wagen in Deckung gegangen, als ein Beluga-Transportflugzeug eingeschwebt sei. Sein Anwalt Peter Mohr warnte vor einer „gigantischen Wertvernichtung“ in Neuenfelde und Othmarschen.

Das Verwaltungsgericht hatte in der ersten Instanz geurteilt, die Anwohner müssten den Fluglärm nicht hinnehmen, weil es sich bei dem Werksausbau nicht um ein gemeinnütziges Vorhaben handele. Das Oberverwaltungsgericht sieht das anders: Weil es nicht um Enteignung, sondern nur um Lärmbelästigung gehe, könne bei der Flugzeugfabrik eine „mittelbare Bedeutung für das Gemeinwohl“ berücksichtigt werden. Es wäre dann nur noch zu fragen, wie viel Lärm den Anwohnern zugemutet werden könne und welche Ansprüche auf Lärmschutz und Entschädigungen daraus erwüchsen. Gernot Knödler