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Archiv-Artikel

Ahnungslos in Siegen

TV-Seher in Südwestfalen kriegen nicht mehr das 3. Programm des Nachbarlandes Hessen. Senderwechsel bringt Ärger für Kabelfirma ish

ish räumt ein: „Es ist eine schwierige Situation, wir würden gerne alle Programme im Netz lassen.“

AUS SIEGEN HARALD SCHÖNFELDER

Wer in Siegen über Kabel das Fernsehprogramm des Hessischen Rundfunk (HR) einschaltet, bekommt Goldkettchen angeboten. Neu sind auch rosa Damenhosen zu sagenhaft günstigen Preisen auf dem Sendeplatz der Nachrichten. Auch wenn es interessant ist, dass man in denen keine Staunässe zu befürchten hat, wollen einige Siegener eher über Stau und Nässe in Hessen Bescheid wissen.

Das Nachbarland ist nur eine Autobahnabfahrt entfernt, entsprechend groß ist die Pendlerzahl. Doch auf dem bisherigen Kabelplatz des HR ist der Tele-Shopping-Sender QVC untergebracht. Das hat für Aufruhr gesorgt. Zuschauer beschwerten sich bei der Landesanstalt für Medien (LfM) und beim Kabelnetzbetreiber ish, drohen damit, lokale Politiker einzuschalten. Einige kürzten auch eigenhändig ihre Kabelgebühren. Allerdings dürfte das wenig bringen. Denn beteiligt an dieser „Erweiterung der Programmvielfalt“, wie die LfM es nennt, sind neben ish auch ARD und Land NRW.

Als Grenzgebiet zu zwei anderen Bundesländern – Hessen und Rheinland-Pfalz – bekamen die etwa 600.000 Südwestfalen in der Region zwischen Gummersbach im Westen, Meschede im Osten und Siegen im Süden sowohl den HR als auch den Südwestrundfunk (SWR) über Kabel zu sehen. Seit diesem Monat wird aber das vor zwei Jahren geänderte Landesmediengesetz angewandt. Seitdem ist Schluss mit der Informationsflut. Denn das Gesetz erlaubt nur die Einspeisung eines grenzüberschreitenden Mediums – SWR oder HR.

In Siegen flog der HR raus, in Meschede der SWR. Entschieden wurde das vor zwei Jahren zwischen der ARD und ish. Der Kabelbetreiber ish räumt ein: „Es ist eine schwierige Situation, wir würden gerne alle Programme im Netz lassen.“ Nur gibt es mehr Anbieter als Programmplätze. Außerdem gebe es „eine lange Warteliste von Sendern, die ins Netz wollen. Die rücken jetzt nach.“ Regelmäßig muss die LfM die Sender von der Warteliste auf einen Sendeplatz heben. Und in diesem Fall ist QVC an der Reihe. Ergänzend heißt es von der LfM, das Landesmediengesetz schreibe vor, dass Shopping-Kanäle ins Programm gehören. Als Begründung wird die Programmvielfalt genannt. Den verärgerten Kunden empfiehlt die LfM, sich eine Set-Top-Box zu kaufen und ins digitale Kabelnetz umzusteigen. Dort seien alle dritten Programme enthalten.

Dabei könnte die Anwendung des Landesmediengesetzes die Informations- und Sende-Lücken schließen. Denn bei der Entscheidung, welche Programme ausgestrahlt werden, „ist auch die Akzeptanz bei den angeschlossenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu berücksichtigen“, heißt es im Gesetz. Wenn genug meckern, gibt es auch mehr Programm.