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AgitpropStruktur II

■ Haushaltsstrukturgesetz

Es hat mit dem Haushalt nichts zu tun, wie der Titel suggeriert. Vielmehr ändert es das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) und vereinigt die zahnmedizinischen Fachbereiche bei der Humboldt-Universität. Seine Inhalte sind:

1. Studiengebühren (pro Semester) bei Überziehung der Regelstudienzeit um:

vier Semester – DM 100; sechs Semester – DM 200; ab 20. Semester – DM 600.

Wissenschaftssenator Manfred Erhardt bezeichnete das Semestergeld als Mahngebühren. Sie seien sozial verträglich. Unsozial sei es, meinte der Christdemokrat, „eine öffentliche Einrichtung übermäßig lange zu beanspruchen und dem Steuerzahler auf der Tasche zu liegen“.

2. Eingriffsrecht des Wissenschaftssenators, der von den Hochschulen verlangen kann, daß „Studiengänge eingerichtet, verändert oder aufgelöst werden“.

3. Organisatorische Zusammenführung der Zahnmedizin bei der Humboldt-Universität. Die Zahnklinik der HUB in der Charité wird geschlossen. Räumlich bleiben die zahnmedizinischen Fachbereiche bei der Freien Universität.

Der Wissenschaftsausschuß berät und entscheidet über das Haushaltsstrukturgesetz am 1.November. Die Berliner Asten haben die Studierenden für diesem Tag zu Protesten aufgerufen. cif

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