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AfD-PolitikerHohloch darf weiter hetzen

Im Prozess über Posts des brandenburgischen AfD-Abgeordneten Dennis Hohloch in sozialen Medien hat das Landgericht Potsdam die Anträge der Klägerin zurückgewiesen. Bei den Äußerungen Hohlochs habe es sich laut Gericht zum Teil um wahre Tatsachenbehauptungen sowie um geschützte Meinungsäußerungen gehandelt, sagte eine Gerichtssprecherin. Diese zu unterlassen, könne nicht verlangt werden. Auch der Antrag der Klägerin, die Veröffentlichung eines Fotos von ihr zu unterlassen, sei zurückgewiesen worden, hieß es. Hohloch hatte in einer Gesprächsrunde mit Grundschulkindern über Gruppenvergewaltigungen und Migration gesprochen. Die Beschwerde einer Mutter darüber machte er öffentlich. (epd)

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