AfD-Politiker: Hohloch darf weiter hetzen
Im Prozess über Posts des brandenburgischen AfD-Abgeordneten Dennis Hohloch in sozialen Medien hat das Landgericht Potsdam die Anträge der Klägerin zurückgewiesen. Bei den Äußerungen Hohlochs habe es sich laut Gericht zum Teil um wahre Tatsachenbehauptungen sowie um geschützte Meinungsäußerungen gehandelt, sagte eine Gerichtssprecherin. Diese zu unterlassen, könne nicht verlangt werden. Auch der Antrag der Klägerin, die Veröffentlichung eines Fotos von ihr zu unterlassen, sei zurückgewiesen worden, hieß es. Hohloch hatte in einer Gesprächsrunde mit Grundschulkindern über Gruppenvergewaltigungen und Migration gesprochen. Die Beschwerde einer Mutter darüber machte er öffentlich. (epd)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen