AfD-Politiker-Kind: Privatschule darf Schüler auswählen
Die Entscheidung einer Berliner Waldorfschule, das Kind eines AfD-Politikers abzulehnen, ist nach Einschätzung des Senats rein rechtlich völlig in Ordnung. Das Vorgehen der Schule sei auf dieser Ebene „nicht zu beanstanden“, teilte die Senatsschulverwaltung am Donnerstag mit. Privatschulen hätten das Recht auf die Auswahl ihrer Schüler. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sei dabei nur „eingeschränkt anwendbar“, nämlich „bei Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft“. Privatschulen könnten ihren Unterricht im Hinblick auf Erziehungsziele und Methoden eigenverantwortlich gestalten. Diese Gestaltungsfreiheit gelte auch für die Auswahl der Schüler. (dpa)
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