Äußerung zum Schießen auf Flüchtlinge: Keine Ermittlung gegen Petry
Weil das Grundgesetz „selbst abwegige“ Meinungen erlaubt, wird laut Staatsanwaltschaft nicht gegen die AfD-Vorsitzende ermittelt.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim verwies am Mittwoch zur Begründung auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2009 zur Verbreitung nationalsozialistischen Gedankengutes. Demnach können „selbst als abwegig und sogar gefährlich empfundene Meinungen“ im öffentlichen Meinungskampf noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sein.
Petry hatte angesichts des hohen Flüchtlingszahlen verlangt, es müsse verhindert werden, dass weiter so viele unregistrierte Flüchtlinge über Österreich nach Deutschland einreisen könnten. Die Polizei müsse dafür „notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen“, sagte sie dem Mannheimer Morgen.
Daraufhin wurde Petry von mehreren Bürgern wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten angezeigt.
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