in kürze WERBUNG/HANDY : Adresshandel gebremst
Mobilfunkkunden müssen keine Werbeanrufe auf ihrem Handy dulden. Die Vertragsklausel, die Werbeanrufe erlaube, verstoße gegen das Transparenzgebot, weil sie an versteckter Stelle stehe, entschied das OLG Hamm und schob damit dem florierenden Adressenhandel bei Mobilfunkanbietern einen Riegel vor. (Az.: 4 U 78/06) (dpa)