Administrator verknackt: Vorzeige-Streamer hinter Gittern
Über die Onlineplattform kino.to. konnten User kostenlos die neusten Filme ansehen. Kopien natürlich. Zwei Mitarbeiter wurden jetzt zu hohen Haftstrafen verurteilt.
Keine Filme mehr, dafür ein Gruß von der Kriminalpolizei: Seit Juni ist die Domain kino.to dicht, dem Besucher wird in einschüchternden Worten mitgeteilt, dass die Seite "wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung" geschlossen wurde und mehrere Betreiber festgenommen worden seien.
Kino.to war eine der bekannteren Online-Plattformen, auf denen Besucher Filme kostenlos "streamen", also online ansehen konnten, die andere Nutzer als Raubkopien ins Netz gestellt hatten. Das ganze heißt Filesharing, ist illegal - und ein riesiges Geschäft. Die Anbieter der Domains machen Millionen mit Werbeanzeigen oder kostenpflichtigen Abos.
Die unguten Geschäfte haben nun bereits den zweiten kino.to-Mann endgültig hinter Gittern gebracht. Letzte Woche fällte das Amtsgericht Leipzig ein erstes Urteil im kino.to Prozess, und es fiel hart aus: Ein ehemaliger Webdesigner von kino.to wurde zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Am Donnerstag folgte das zweite Urteil im kino.to Prozess und die Richter waren wiederum nicht zimperlich: Drei Jahre Haft ohne Bewährung für Martin S., den Hauptadministrator von kino.to, entschieden die Richter - trotz strafmildernder Umstände: S. hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt, war nicht vorbestraft.
Bei der netzliberalen Piratenpartei ist man auf Distanzierung zu den illegalen Umtrieben von filesharern bedacht. Das Urteil, sagt Sprecher Christopher Lang, gehe "strafrechtlich gesehen" schon in Ordnung. Hart sei es dennoch - und vor allem wirkungslos, was die weitere Entwicklung von Filesharing-Portalen betrifft: "Eine abschreckende Wirkung wird das Urteil für die Netzcommunity nicht haben", sagt Lang. "Dann geht man eben über Seiten, die aus dem Ausland betrieben werden. Das ist ein riesiger Markt."
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