■ Adelheid Schulz: Staat für „lebenslang“
Stuttgart (dpa) – Im Stammheimer Prozeß gegen Adelheid Schulz hat die Bundesanwaltschaft gestern eine lebenslange Gesamtstrafe beantragt. Die Anklagebehörde erklärte in ihrem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht Stuttgart, die 39 Jahre alte ehemalige Schwesternhelferin sei überführt, 1978 zusammen mit Rolf Heißler im niederländischen Kerkrade bei einem illegalen Grenzübertritt zwei Zollbeamte getötet und einen weiteren verletzt zu haben. In ihren Strafantrag bezog die Bundesanwaltschaft frühere Verurteilungen der als „Hardliner“ bezeichneten Angeklagten ein. Adelheid Schulz war unter anderem wegen der Entführung und Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer 1985 vom OLG Düsseldorf zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zuvor hatte der 5. Strafsenat überraschend einen weiteren Anklagepunkt – das gescheiterte Attentat auf den US-General Frederic Kroesen und drei Begleiter 1981 in Heidelberg – vorläufig eingestellt. Die Anklagebehörde hatte ihren Antrag damit begründet, daß diese Tat im Vergleich mit anderen Verbrechen „nicht beträchtlich ins Gewicht“ falle.
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